Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme, dass die Vorsitzenden des

  • Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur
  • Rechnungsprüfungsausschusses

 

von dem gesetzlichen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung ausgeschlossen werden sollen.


Die Ratsherren Gadzinski und Holtemeyer erklären sich für befangen und nehmen an der Diskussion und Abstimmung nicht teil.

 

Ratsherr Multhaupt stellt die Frage, warum Bezirksausschussvorsitzende hier nicht berücksichtigt werden. Bürgermeister Temme erläutert, dass dies keine Ausschüsse des Rates im Sinne der Geschäftsordnung darstellen. Die Verwaltung werde aber ein Schreiben an das Ministerium aufsetzen vor dem Hintergrund, dass bei zukünftigen möglichen Änderungen des Gesetzes die Bezirksausschüsse mit einbezogen werden sollten.

 

Ratsherr Hanisch informiert, dass die Fraktion beraten habe, den Ausschussvorsitzenden, die im Verhältnis zum Betriebs- und Bauausschuss wenig tagen, keine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Diesem Vorgehen können sich die Ratsherren Multhaupt und Tobisch sowie Ratsfrau Klöhn anschließen.

 

Ratsherr Schulte ist hier anderer Meinung. Keiner der vorgenannten Vorsitzenden solle eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten.

 

Ratsherr Hanisch bittet die Verwaltung bei der Landesregierung nachzufassen, warum Vorsitzende der Bezirksausschüsse diesbezüglich nicht berücksichtigt werden.